Berufsprüfung 2025
Prüfungstermin
Dienstag, 30. bis Donnerstag, 2. Oktober 2025 in Zürich
Anmeldefrist
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne bis am 18. Mai 2025 entgegen.
Hinweis zum Sonderprivatauszug
Sollten Sie den Sonderprivatauszug noch nicht erhalten haben, dann können Sie Ihre Anmeldung trotzdem einreichen, mit allen übrigen Unterlagen. Bitte vermerken Sie, bis wann wir mit dem Sonderprivatauszug rechnen dürfen und legen Sie wenn möglich die Bestellbestätigung bei.
Hinweis zu den Zulassungsbedingungen
Ab sofort gelten neue Zulassungsbedingungen: Unter anderem wurden für Fachleute Gesundheit (EFZ FaGe) und äquivalente Abschlüsse die Zulassungsbedingungen vereinfacht. Zudem wurde in der Wegleitung die äquivalenten Abschlüsse zur Fachfrau / Fachmann Betreuung definiert. Bitte beachten Sie deshalb die aktualisierte Prüfungsordnung und Wegleitung. Für Repentinnen und Repetenten der Berufsprüfung gelten die bisherige Prüfungsordnung und Wegleitung.
Der Umfang und der Aufbau der Berufsprüfung sind unverändert. Die Berufsprüfung umfasst eine Prozessdokumentation mit anschliessendem Fachgespräch, eine schriftliche und mündliche Fachprüfung sowie eine mündliche Fallbearbeitung. Die Leitfäden mit Beschreibungen der Prüfungsteile und Angaben zu den Prüfungsinhalten und -abläufen finden Sie hier
Prüfungsgebühr
CHF 2'550.00 plus CHF 50.00 für Fachausweis, Registrierung und Diplomzusatz.
Abgabetermin der Prozessdokumentation
Die Prozessdokumentation ist bis am 19. August 2025 beim Prüfungssekretariat einzureichen:
3 Exemplare, einseitig und farbig bedruckt, mit Ringbindung per Einschreiben an Prüfungssekretariat BP Begleitspezialist/in, c/o Büro für Bildungsfragen AG, Bahnhofstrasse 20, 8800 Thalwil
- und zusätzlich als Worddatei an info(at)berufspruefung-beeintraechtigung.ch
Das Datum des Poststempels gilt als Abgabetag.
Abmeldung
Bei einer Abmeldung bis zur Abmeldefrist wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- fällig. Nach der Abmeldungsfrist wird die gesamte Prüfungsgebühr fällig. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Rücktritte mit entschuldbaren Gründen gem. Ziff. 4.22 der Prüfungsordnung. Die Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- ist auch in diesem Falle zu entrichten.
Die Leitfäden geben Auskunft zu den Prüfungsinhalten.
Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir zusammengefasst:
Sie möchten wissen, wo Sie einen Vorbereitungslehrgang besuchen können?
Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht zwingend. Die folgenden beiden Anbieter führen jährlich Lehrgänge durch, welche auf die Berufsprüfung vorbereiten:
Sie haben eine Beeinträchtigung und möchten ein Gesuch um Nachteilsausgleich stellen?
Menschen mit einer Beeinträchtigung haben das Anrecht auf Massnahmen, welche zur Beseitigung von Nachteilen bei Prüfungen der Aus- und Weiterbildung führen. Dazu kann ein Gesuch um Nachteilsausgleich gestellt werden. Details finden Sie hier:
Bei Unklarheiten ist das Prüfungssekretariat gerne für Sie da.