Aktuell
Einführung des neuen Titelzusatzes «Professional Bachelor» in der Höheren Berufsbildung
Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes wird in der höheren Berufsbildung schweizweit der neuen Titelzusatz «Professional Bachelor» für eidgenössische Berufsprüfungen eingeführt (und «Professional Master» für Höhere Fachprüfungen). Mit dem Inkrafttreten der Massnahmen für die höhere Berufsbildung ab 1. Oktober 2026 dürfen Absolventinnen und Absolventen der eidgenössischen Berufsprüfung für Spezialistinnen und Spezialisten für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen.
Mit der Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) im Rahmen des Massnahmenpakets «Stärkung Höhere Berufsbildung» werden die Titel der höheren Berufsbildung schweizweit ergänzt. Neu gelten die Titelzusätze «Professional Bachelor» für eidgenössische Berufsprüfungen und «Professional Master» für Höhere Fachprüfungen als Bestandteil der geschützten Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Die Einführung der Titelzusätze ist Teil der nationalen Weiterentwicklung der höheren Berufsbildung und dient insbesondere der besseren internationalen Verständlichkeit und Einordnung der Schweizer Abschlüsse. Denn damit wird die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht.
Was Sie über die Einführung der neuen Titelzusätze wissen müssen
Mit der Einführung der neuen Regelung erhalten Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung die Möglichkeit, ihre Abschlüsse international verständlicher einzuordnen.
Welche Titelzusätze dürfen Sie künftig führen?
Wenn Sie einen Abschluss der eidgenössischen Berufsprüfung für Spezialistin und Spezialist für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen (eidg. Fachausweis) erlangt haben, gilt der Titelzusatz «Professional Bachelor».
Wie dürfen Sie den Titelzusatz «Professional Bachelor» verwenden?
Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen darf der Titelzusatz in den Amtssprachen nur zusammen mit dem geschützten Titel des entsprechenden Abschlusses verwendet werden. D.h. der Titelzusatz «Professional Bachelor» darf ausschliesslich in Verbindung mit dem geschützten Titel «Spezialistin für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen mit eidgenössischen Fachausweis» bzw. «Spezialist für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen mit eidgenössischem Fachausweis» verwendet werden. Die unlautere Verwendung der Titelzusätze kann sanktioniert werden. Der vollständige Titel lautet:
Spezialistin / Spezialist für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor
Spécialiste de l'accompagnement de personnes en situation de handicap avec brevet fédéral, Professional Bachelor
Specialista nell'accompagnamento di persone in situazione di handicap con attestato professionale federale, Professional Bachelor
Die vereinfachte englische Übersetzung lautet:
Specialist in Social Care for People with Disabilities, Professional Bachelor
Der Titelzusatz wird in einer Amtssprache des Bundes geführt oder kann Bestandteil einer vereinfachten englischen Übersetzung sein, wie dies in der jeweiligen Prüfungsordnung oder im Rahmenlehrplan vorgesehen ist.
Was bedeutet die Einführung des neuen Titelzusatzes für bestehende eidg. Abschlüsse vor dem 1. Oktober 2026?
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung dürfen sowohl bisherige als auch zukünftige Inhaberinnen und Inhaber des eidg. Fachausweises den neuen Titelzusatz führen.
Für alle bisherigen Inhaberinnen und Inhaber des Fachausweises gilt: Bereits ausgestellte Diplome behalten ihre Gültigkeit; es werden keine neuen Diplome oder Fachausweise ausgestellt.
Das SBFI stellt zudem dieses allgemeine Dokument zur Verfügung. Dieses erklärt die Titelzusätze und kann der Urkunde beigelegt werden.
Bisherige Absolventinnen und Absolventen können bei Bedarf ab Mitte Oktober 2026 gegen eine Gebühr einen neuen Diplomzusatz beantragen (weitere Informationen dazu finden Sie hierhttps://www.sbfi.admin.ch/de/diplomzusaetze-fuer-abschluesse-der-hoeheren-berufsbildung#Nachträgliche-Abgabe-von-Diplomzusätzen, Abschnitt «Nachträgliche Abgabe von Diplomzusätzen»).
Auf der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI finden Sie Antworten auf weitere Fragen:
https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen
Berufsbild
Erfahren Sie hier mehr über diesen interessanten und zukunftsgerichteten Beruf.
Vorbereitungs-
lehrgänge
Die folgende Anbieterin führt jährlich einen Lehrgang durch, welcher auf die Berufsprüfung vorbereitet (für Zulassung zur Berufsprüfung nicht obligatorisch):
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Prüfung
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